ceci teillogoLiebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler der sechsten Jahrgangsstufe!

Wie sicherlich einige schon wissen, hat das Ministerium angesichts der besonderen momentanen Situation die Ausbildungs- und Prüfungsordnung modifiziert. Ich möchte heute Sie und euch informieren, was dies für die sechste Jahrgangsstufe (Ende der Erprobungsstufe) bedeutet.

Die originalen Informationen und Formulierungen können Sie / könnt ihr hier einsehen.

Hier eine kurze Zusammenfassung:

  • Alle Schülerinnen und Schüler der Jgst.6 werden in die nächsthöhere Klasse versetzt, auch wenn die Leistungsanforderungen nicht erreicht sind.
  • Die Erprobungsstufenkonferenz prüft unter Berücksichtigung der Lern- und Leistungsentwicklung der letzten 2 Jahre, ob die gewählte Schulform weiter besucht werden oder eine Empfehlung zum Schulformwechsel gegeben werden soll.
  • Über die Empfehlung zum Schulformwechsel werden die Eltern schriftlich informiert und ein Beratungsangebot gemacht. Die Entscheidung über den empfohlenen Schulformwechsel treffen die Eltern.

Bei Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung!

Svenja Rauterberg, Erprobungsstufenkoordinatorin