ceci teillogoLiebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler der neunten Jahrgangsstufe!

Wie sicherlich einige schon wissen, hat das Ministerium angesichts der besonderen momentanen Situation die Ausbildungs- und Prüfungsordnung modifiziert. Ich möchte heute Sie und euch informieren, was dies für die neunte Jahrgangsstufe bedeutet. Die originalen Informationen und Formulierungen können Sie / könnt ihr hier einsehen, ich fasse folgend das Wichtigste zusammen.

  • Der Unterricht gilt auch im zweiten Halbjahr als erteilt.
  • Für die Jahrgangsstufe 9 gilt die „Versetzung“ – gemeint ist die Versetzungsordnung. Dies bedeutet konkret, dass im Unterschied zu den Jahrgängen 6 bis 8 auch eine Nichtversetzung erfolgen kann.
  • Dieser Unterschied liegt darin begründet, dass durch die Versetzung von der 9 in die Ef die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erreicht wird, zudem wird am Ende der neunten Klasse ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 gleichwertiger Abschluss vergeben.
  • Die Zeugnisnote beruht auf der Gesamtentwicklung während des ganzen Schuljahres unter Einbeziehung der Zeugnisnote des ersten Halbjahres.
  • Die Jahrgangsstufe 9 darf ein zweites Mal wiederholt werden.

Jetzt ist natürlich die Frage gerechtfertigt, wie während der Phase der Schulschließung eine Verbesserung oder Stabilisierung einer Note erreicht werden kann. Auch diesbezüglich gibt es wichtige Neuerungen:

  • Die Leistungen, die in der Phase des „Lernens auf Distanz“ erbracht worden sind und werden, dürfen – ausschließlich – positiv gewertet werden.
  • Jeder Schülerin und jedem Schüler steht es jetzt noch frei, eine „freiwillige zusätzliche Leistung“ zur Notenverbesserung zu erbringen. Die konkrete Realisierung dieser Leistungserbringung unterscheidet sich von Fach zu Fach.
  • Sollte die Versetzung nicht erreicht werden, stehen der betroffenen Schülerin / dem betroffenen Schüler mehrere Nachprüfungen zu – bisher war nur die Nachprüfung in einem Fach möglich.

Gefährdete Schülerinnen und Schüler werden von den Klassenleitungen telefonisch beraten. Diese werden die individuelle Situation schildern und mögliche Problemlösungen aufzeigen.

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler!
Ich möchte Sie und euch bitten, die Möglichkeiten zur Leistungserbringung, die im Rahmen des „Lernens auf Distanz“ gegeben sind, aktiv zu nutzen. Sprechen Sie / sprecht bitte die Fachlehrerinnen und Fachlehrer an, wie bspw. eine freiwillige zusätzliche Leistung erbracht werden kann. Bei Unsicherheiten können Sie sich / könnt ihr euch an die Klassenleitungen und mich, den Mittelstufenkoordinator, wenden.

Ich verbleibe mit herzlichen Grüßen – bleiben Sie / bleibt gesund!

Gregor Kaiser
Mittelstufenkoordination Ceciliengymnasium