Elternpost

Liebe Eltern,

wie Sie sicherlich schon durch die Nachrichten erfahren haben, wird der Unterricht am 12. August für alle Jahrgänge wieder regulär beginnen. Um trotzdem die Verbreitung des Corona-Virus so gut wie möglich zu unterbinden, müssen sich Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte an einige Regeln halten. So gilt beispielsweise für Ihre Kinder eine grundsätzliche Pflicht, im Schulgebäude und auf dem Schulgelände eine Mund-Nase-Bedeckung (MNB) zu tragen.

Im Gegensatz zu der Zeit vor den Sommerferien, in der wir unter Einhaltung des Abstandsgebots bei geteilten Lerngruppe im Unterrichtsraum darauf verzichten konnten, dürfen die Bedeckungen dann in vollen Klassenräumen auch während des Unterrichts nicht abgenommen werden. Bitte besprechen Sie vor Schulbeginn diese Regel mit Ihrem Kind und versorgen Sie es bitte täglich mit einer ausreichenden Anzahl an MNB. Kinder, die Symptome zeigen, die auf eine Ansteckung mit dem Corona-Virus hindeuten, dürfen nicht in die Schule kommen. Treten die Symptome erst im Laufe des Schultages auf, sind diese Kinder unverzüglich aus der Schule abzuholen. Bitte seien Sie als Eltern für uns erreichbar und überprüfen Sie, ob die aktuellen Telefonnummern, auch vom Arbeitsplatz, in der Schule bekannt sind.

Sollten Sie in den Sommerferien Urlaub in einem Risikogebiet gemacht haben, so füllen Sie bitte das angehängte Formular „Eigenerklärung zum Aufenthalt in Risikogebieten und Quarantäne“ aus und geben es Ihrem Kind zum ersten Unterrichtstag mit in die Schule.

Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass Ihr Kind nur dann die Schule besuchen darf, wenn es sich seit der Rückkehr aus dem Risikogebiet 14 Tage lang in Quarantäne aufgehalten hat oder ein entsprechendes Attest auf Grundlage eines negativen Tests vorlegen kann.

Andernfalls informieren Sie uns bitte telefonisch darüber, ab wann Ihr Kind die Schule wieder besuchen darf.

Eine Liste der Länder, die zu den Risikogebieten zählen, finden sie unter dem folgenden Link:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Parallel zum Unterricht wird auch die Übermittagsbetreuung für die Jahrgänge 5 und 6 wieder starten. In der Mensa werden diese Kinder auch wieder das Mittagessen von Capriccio einnehmen können. Der Kiosk in der Cafeteria bleibt dagegen aus Infektionsschutzgründen vorerst noch geschlossen. Geben Sie Ihrem Kind daher bitte ausreichend Essen und v. a. Getränke für den Schultag mit.

Sollte Ihr Kind unter einer Vorerkrankung leiden und daher nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, benötigen wir über diese Erkrankung ein ärztliches Attest. Die Pflicht zur Teilnahme an Prüfungen und am digitalen Unterricht bleibt selbstverständlich weiterhin bestehen.

Der Schutz von Angehörigen, die unter einer relevanten Vorerkrankung leiden, soll durch entsprechende Maßnahmen innerhalb des Haushalts geschehen. Eine Befreiung vom Unterricht ist hier nur in absoluten Ausnahmefällen möglich und setzt ebenfalls ein ärztliches Attest voraus.

Für den Sport- und den Musikunterricht wird es weiterhin einige Sonderregeln geben. Die Fachschaften arbeiten hier noch jeweils an einem Konzept, wie der Unterricht in diesen Fächern durchgeführt werden kann. Ihre Kinder werden über die Klassenleitungen über gegebenenfalls bestehende Sonderregelungen informiert. Die Vorgabe des Ministeriums sieht momentan beispielsweise vor, dass der Sportunterricht möglichst im Freien durchgeführt wird.

Um in den Pausen eine Durchmischung der einzelnen Stufen so weit wie möglich zu verhindern, werden die Pausen grundsätzlich außerhalb des Schulgebäudes und in vorgegebenen Bereichen verbracht. Dies gilt auch für die Oberstufenschüler.

Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 – 9 werden vor Unterrichtsbeginn, am Ende der großen Pausen sowie bei Raumwechsel auch zwischen Einzelstunden von der Lehrkraft auf dem Schulhof abgeholt. Nach der 2., 4. und 6. Stunde sowie bei Raumwechsel auch nach der 3. und 5. Stunde werden die Klassen von der vorher unterrichtenden Lehrkraft auf den Schulhof begleitet.

Gänge zu den Schließfächern sind lediglich von einzelnen Schülerinnen und Schülern vor dem Unterricht (7:40 – 7:50 Uhr) sowie nach dem Unterricht möglich. Bitte weisen Sie Ihr Kind daher darauf hin, dass es morgens alle Gegenstände, die für den Unterrichtstag benötigt werden, aus dem Schließfach nimmt.

Die Bereiche auf dem Schulhof für die Jahrgänge sind:

  • Sportfeld und Tischtennisplatten: Jahrgänge 5 und 6
  • Wiese: Jahrgänge 7 und 8
  • Innenhof (zwischen Musik, Alter Halle und Fachraumtrakt): Jahrgänge 9 und EF
  • Bereich zwischen Aula und Sportfeld: Jahrgänge Q1 und Q2

Der Verwaltungstrakt inklusive Schulbüro wird lediglich in begründeten Einzelfällen und auch immer nur von einzelnen Schülerinnen oder Schülern aufgesucht.

Laut Aussage des Ministeriums gelten die bestehenden Regelungen vorerst bis zum 31.08.2020. Dann wird das aktuelle Infektionsgeschehen neu bewertet und gegebenenfalls werden Änderungen an den Regelungen vorgenommen.

Aufgrund der aktuellen Situation werden wir uns als Schule weiter darauf einstellen, bei einem erneuten Lockdown oder Teillockdown digital zu unterrichten. Dies hat im vergangenen Schuljahr trotz der sehr kurzen Vorbereitung am Ceciliengymnasium schon gut funktioniert, da wir sowohl Nextcloud als auch Teams verwenden konnten. Schwierigkeiten gab es in Teilen, da einige Schülerinnen und Schüler kein Tablet oder Notebook besitzen und mit Smartphones arbeiten mussten. Zwar konnten in der Schule Tablets ausgeliehen werden, wobei aber aufgrund der begrenzten Menge diese Möglichkeit begrenzt war. Das Land NRW hat nun Geld bereitgestellt, damit die Stadt bedürftige Kinder auf Leihbasis mit entsprechenden Geräten (Tablet/ Laptop) ausstatten kann. Dafür müssen wir als Schule der Stadt die Rückmeldung geben, wie viele Kinder am Ceciliengymnasium ein solches Gerät benötigen. Bitte geben Sie Ihrem Kind – wenn es Bedarf hat -  daher den ausgefüllten Fragebogen am ersten Schultag mit in die Schule, da unsere Antragfrist am 17.08. abläuft und danach keine Anträge mehr gestellt werden können. Da aber der Betrag für Leihgeräte durch das Land für jede Kommune gedeckelt ist, kann nicht garantiert werden, dass jedem Antrag stattgegeben werden kann.

Des Weiteren haben wir als Anhang die Übersicht über die Termine der Pflegschaftssitzungen angehängt. Da wir die Sitzungen aufgrund der aktuellen Situation in großen Räumen stattfinden lassen, werden nicht immer alle Pflegschaften eines Jahrgangs parallel tagen können. Über die Pflegschaftsvorsitzenden oder die Klassenleitungen bekommen Sie natürlich noch eine gesonderte Einladung.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern einen guten Start ins Schuljahr 2020/21.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Julia Litz und Lars Kornfeld