ceci teillogoLiebe Eltern,

wir hoffen, dass Sie und Ihre Familien weiterhin gesund geblieben und gut in die Zeit nach den Osterferien gestartet sind.

Wie wir Ihnen bereits in unserem letzten Anschreiben mitgeteilt hatten, sollen ab dem 23. April die Schulen für zunächst stark eingeschränkte Lerngruppen wieder öffnen. Ein regulärer Schulbetrieb ist allerdings erst einmal noch nicht wieder möglich.

Wir wollen Sie daher kurz über die bisher bekannten Eckpunkte der schrittweisen Öffnung und den Stand der Umsetzung der Maßnahmen am Ceciliengymnasium informieren.

Lernangebote zur Prüfungsvorbereitung für die Q2

Ab Donnerstag, dem 23.04.2020, gibt es nach einem besonderen Plan Angebote zur Prüfungsvorbereitung für die Schülerinnen und Schüler der Q2. Nach einer längeren Zeit des Lernens auf Distanz geht es vor allem darum, noch einmal den persönlichen Kontakt zu ermöglichen und auch auf Sorgen und Ängste der Prüflinge eingehen zu können und diese abzubauen.

Am Donnerstag, 23.04.2020, finden die Angebote im Leistungskurs aus Block A statt. Um den vorgegebenen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten zu können, wird die Gruppengröße auf maximal 15 Teilnehmer beschränkt. Größere Kurse werden aufgeteilt und in zwei Zeitschienen unterrichtet. Für jede Gruppe sind jeweils 2 Zeitstunden vorgesehen. Die Gruppen beginnen jeweils um 15 Minuten zeitversetzt.

Am Freitag, dem 24.04.2020, gibt es unter denselben Vorgaben Angebote für den Leistungskurs Block B.

Am Montag, dem 27.04.2020, finden die Angebote für die Grundkurse im 3. und 4. Abiturfach statt.

Von Dienstag, dem 28.04., bis Donnerstag, dem 30.04.2020, findet ein zweiter Durchlauf nach demselben Muster statt, so dass jede Schülerin und jeder Schüler die Möglichkeit hat, sich an zwei Terminen in jedem Abiturfach noch einmal gezielt vorzubereiten.

Ein genauer Plan, dem die exakten Anfangszeiten und die Räume entnommen werden können, ist mit dem Helmholtz-Gymnasium abgestimmt und wird auf der Homepage veröffentlicht.

Schülerinnen und Schüler, die die Angebote nicht wahrnehmen möchten, weil sie z. B. selbst unter Vorerkrankungen leiden oder mit Familienangehörigen zusammenleben, die zur Risikogruppe gehören, müssen sich beim Jahrgangsstufenleiter per Mail abmelden.

Da auch Lehrkräfte, die zur Risikogruppe gehören oder mit Angehörigen aus der Risikogruppe zusammenleben, nicht in der Schule im Präsenzunterricht eingesetzt werden dürfen, wird für einige Kurse die digitale Vorbereitung weiterlaufen, allerdings mit festen Sprechzeiten, in denen die Lehrkräfte telefonisch oder per Video-Chat zu erreichen sind, damit auch in diesen Fällen ein persönlicher Kontakt möglich ist.

Wiederaufnahme des Unterrichts für die übrigen Jahrgangsstufen

Für die Schülerinnen und Schüler der übrigen Jahrgangsstufen bleibt es weiter beim „Unterricht auf Distanz“. Am 30.04.2020 gibt es das nächste Treffen zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder, auf dem über weitere Lockerungsmaßnahmen entschieden wird. Entscheidend wird sein, wie sich die Infektionsrate bis dahin entwickelt. Falls ab dem 04. Mai für weitere Jahrgangsstufen der Unterricht wieder beginnen wird, sollen davon zuerst die Stufen betroffen sein, an deren Ende Abschlüsse vergeben werden.

Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern, die mit Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft leben, bei denen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht

Zur Möglichkeit der Beurlaubung z. B. von Schülerinnen und Schülern, deren Eltern unter einer Vorerkrankung leiden, gilt vorerst die folgende Regelung:

„Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, so kann eine Beurlaubung nach § 43 Abs. 4 Satz 1 SchulG NRW durch die Schulleiterin oder den Schulleiter schriftlich erfolgen. Die Beurlaubung kann bis längstens zum 31. Juli 2020 (Ende des Schuljahres 2019/2020) ausgesprochen werden. Sie ist mit einem Widerrufsvorbehalt (§ 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 VwVfG NRW) zu versehen. Die Beurlaubung kann jederzeit durch eine schriftliche Erklärung seitens der Eltern - oder bei Volljährigkeit durch die Schülerin oder den Schüler selbst aufgehoben werden. Voraussetzung für die Beurlaubung der Schülerinnen und Schülern ist, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt. Ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter diese Vorerkrankung bereits bekannt, so kann von der Vorlage des Attestes abgesehen werden; in diesem Fall ist das Bekanntsein der Vorerkrankung in der schriftlichen Befreiung kurz zu vermerken. Die Schülerin oder der Schüler ist in der Beurlaubung auf mögliche schulische Folgen aufgrund der Beurlaubung hinzuweisen (z.B. Erbringung von Prüfungsleistungen).“

Lernen auf Distanz

Das digitale Lernen auf Distanz, welches nach dem Ende der Osterferien für die Jahrgänge 5 – Q1 wieder begonnen hat, findet schwerpunktmäßig zunächst weiterhin über Nextcloud statt. Die Stadt Bielefeld als Schulträger ist momentan dabei, auf den Schulservern Microsoft (MS) Teams zu installieren. Nach der Installation und Schulungen kann MS Teams dann genutzt werden, um Lerngruppen per Video-Chat zu unterrichten. Genauere Anweisungen zum Login und zur Handhabung folgen dann.

Des Weiteren hat sich an unserer Schule eine Arbeitsgruppe gebildet, die das bisherige Lernen auf Distanz evaluiert hat. Auf der Basis der Ergebnisse entwickelt die Gruppe ein Konzept, wie das Lernen auf Distanz noch effektiver und einheitlicher gestaltet werden kann. Auch hierzu folgen weitere Informationen, wenn die Ergebnisse der Arbeitsgruppe vorliegen.

Notbetreuung

Da das gesellschaftliche Leben seit dem 20.04.2020 allmählich wieder hochgefahren wird, gibt es auch eine neue Verordnung zur Notbetreuung an Schulen. Unter anderem ist die Gruppe der Berufe, deren Angehörige ein Anrecht auf Kinderbetreuung haben, neu definiert worden. Die Liste und der Antrag auf Betreuung hängen dieser Mail an.

Bitte teilen sie uns bei Bedarf diesen rechtzeitig per Mail () mit, damit wir uns darauf einstellen können.

Wahlen SI/ SII und Informationsveranstaltungen

Die Informationsveranstaltungen zu den Wahlen der 2. Fremdsprache, im Differenzierungsbereich und für die gymnasiale Oberstufe, die vor Beginn der Schulschließung noch nicht durchgeführt wurden, können momentan auch nicht nachgeholt werden. Informationen zu den Wahlen finden Sie in den entsprechenden Bereichen (Aktuelles aus der Erprobungs- und Mittelstufe/ Aktuelles aus der Oberstufe) auf unserer Homepage. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen und Ihren Kindern natürlich gerne zur Verfügung.

SchülerCard

Wie Sie vielleicht schon der Presse entnommen haben, wird das Schulwegticket ab dem kommenden Schuljahr durch die sogenannte SchülerCard, die für viele Schülerinnen und Schüler dadurch günstiger wird, ersetzt. Informationen und Anträge zur SchülerCard werden momentan über die Klassenleitungen an alle Eltern verschickt und stehen auch auf unserer Homepage zum Download bereit.

Weitere Informationen

Auf der Seite des Schulministeriums finden Sie weitere allgemeine Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus an Schulen unter dem folgenden Link:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

Sollte es neue Informationen zur Wiederaufnahme des Unterrichts oder aus dem Bereich des digitalen Lernens geben, werden wir diese selbstverständlich umgehend an Sie weiterleiten.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien in der kommenden Zeit weiterhin alles Gute, vor allem Gesundheit!

Mit herzlichen Grüßen

Dr. Julia Litz
Lars Kornfeld