Schulpflegschaft
Schulpflegschaft
§ 72 SchulG
(1) Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter können, die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an den Sitzungen teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Wählbar sind neben den Mitgliedern der Schulpflegschaft die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassenpflegschaften; sie werden mit der Wahl Mitglieder der Schulpflegschaft.
Die Schulpflegschaft wählt die Elternvertreter in die Schulkonferenz und Fachkonferenzen.
Des Weiteren wählt die Schulpflegschaft Vertreter in die Besetzungskommission (Personalfragen), in die Teilkonferenz (Ordnungsmaßnahmen), in den Eilausschuss (bei dringlichen Entscheidungen ohne Einberufung der Schulkonferenz). Die Vorsitzenden führen regelmäßige Gespräche mit der Schulleitung und bei Bedarf mit allen Lehrern der Schule.
Das Votum aller Elternvertreter aus der Schulpflegschaft ist die Grundlage für anstehende Entscheidungen in der Schulkonferenz.
Aus der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen leiten sich die Rechte der Eltern bei der Mitgestaltung der Schullaufbahn ihrer Kinder und des Schulbetriebs ab und sind im Schulgesetz des Landes näher geregelt. Eltern haben das Recht auf Anhörung, Beratung, Anregung bzw. Vorschläge und das Recht auf Information. Die Schulpflegschaft sollte in ihrer Arbeit eine konstruktiv kritische Funktion haben. So hat die Schulpflegschaft auch die Möglichkeit auf pädagogische, finanzielle und organisatorische Belange der Schule Einfluss zu nehmen. Die Interessen aller Eltern gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien werden durch die Schulpflegschaft vertreten. Deshalb informiert die Schulleitung hier über alle wichtigen schulischen Fragen und Entwicklungen, z.B. die Lehrereinstellung und Unterrichtsversorgung, die Schulorganisation oder Bau- und Umbaumaßnahmen.
Schulpflegschaftsversammlungen können bis zu 3-mal im Schuljahr stattfinden.