Befreiung vom Eigenanteil 

Am 30.06.2011 erhielten wir vom Amt für Schule die Nachricht, dass beim Kauf für Schulbücher für das Schuljahr 2011/12 folgende Leistungsempfänger/innen von der Eigenanteilsbeschaffung befreit sind:

  • SGB XII-Empfänger (gesetzlicher Anspruch) sowie
  • Empfänger von SGB II-Leistungen, Wohngeldempfänger sowie Empfänger von Kinderzuschlag (in der Regel ausgewiesen durch den Bielefeld-Pass)
  • Empfänger nach dem Jugendhilfegesetz