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In der Jahrgangsstufe 12 besteht die Möglichkeit,
einen vokalpraktischen oder instrumentalpraktischen Kurs zu belegen.
Die Teilnehmer leisten den zweistündigen kurspraktischen Teil in der Chor- bzw.
Orchesterprobe. Der theoretische Anteil (3. Kursstunde) findet ohne Chor oder
Orchester gemeinsam mit den Teilnehmern des Vokalpraktikums statt.
Die Leistungsbewertung unterliegt einer entsprechenden Gewichtung (Verhältnis
2:1). Interessenlage und spezielle Fähigkeiten der Kursteilnehmer spielen bei
der Auswahl der Thematik und der zu erarbeitenden Musikstücke eine Rolle.
Die beiden musikpraktischen Kurse arbeiten thematisch eng zusammen, da eine
öffentliche Aufführung einen sinnvollen Abschluss der Kursarbeit bildet. Vor
solchen Konzerten führen wir z. B. auf Spiekeroog ein ca. viertägiges
Intensivpraktikum durch, das bei den Teilnehmern sehr beliebt ist. Bei Wahl
eines instrumentalpraktischen Kurses verpflichten sich die Teilnehmer, in der
Jahrgangsstufe 12 an diesem Intensivpraktikum teilzunehmen.
Die Teilnahme an den musikpraktischen Kursen setzt bei den Bewerbern eine
bestimmte Befähigung voraus. Ab 11/II sollten die Aspiranten auf das VP an den Chorproben teilnehmen und auch die Aufführungen mitgestalten. Wer das zeitlich nicht schafft bzw. will, muss sich einer Aufnahmeprüfung für das VP unterziehen, bei der besonders auch auf die Fähigkeiten im Vom-Blatt-Singen geachtet wird. Diese Auswahl hat auch im Vergleich mit dem Instrumentalpraktikum Sinn, denn beim IP müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihr Instrument ebenfalls schon mehrere Jahre lang geübt haben, um in einem Ensemble mitspielen zu können, und sind den Musiklehrern meist aus den Musikensembles schon lange bekannt.
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